ECE ist immer eine Bauteilgenehmigung, keine Kombinationsprüfung. AGA: ECE-R59, Katalysatoren: ECE-R103 → ECE-Teile sind frei kombinierbar. Bremsen: ECE-R90 → Belag A darf mit jeder serienmäßigen oder R90-Scheibe B gefahren werden.
ECE kennt keine Ausschlüsse, das wäre ein Widerspruch zum System.
Alles andere ist Social-Media-Mythos, kein Recht. HJS Schreibt es nun extra rein, das dient nur dazu, um Diskussionen zu vermeiden, notwendig ist es nicht. Wenn nicht ECE Bauteile z.B. Ansaugung (es gibt da keine ECE, welche mir bekannt ist, daher ist es meiner Meinung nach immer eine ABE oder ein TG) dabei sind, müssen diese natürlich geprüft werden. Wenn der Prüfer dann reinschreibt, dass dies auch mit deiner ECE geprüften Anlage eines Drittherstellers genehmigt ist, ist das eine Nettigkeit um ebenfalls Diskussionen mit dem Schutzmann zu vermeiden. Aber am Ende, alles schützt dich nicht davor, dass wenn der Schutzmann es anzweifelt, dass dein Auto erneut geprüft wird.
Bei der e intake Ansaugung ist die Kombination mit ECE r103 und ECE r59 im Gutachten aufgeführt, ohne weiterer Abnahme.
Diese gesonderte Aufführung wäre unnötig, beides ist Serienersatz. Nach Abnahme der Ansaugung mit Serienkomponenten, kann man ohne weitere Abnahme die Anlage gegen ECE Komponenten tauschen. Ansonsten wärest du bei Verschleiß ja gezwungen, einen originalen Auspuff / Katalysator, in diesem Fall von Audi, zu verwenden.
Das kann funktionieren,musses aber nicht.
Ich würde alles in Kombination eintragen lassen-selbst Das kann angezweifelt werden.
Oder nen guten Anwalt in der Hinterhand haben,inkl Zweitwagen.
Genau das ist der Punkt: Anzweifeln kann man alles, auch eingetragene Kombinationen. Damit unterscheidet sich eine Eintragung nicht von einer ECE-Konstellation.
Ein Ersatz-Schalldämpfer aus dem freien Handel (kein Sportteil), der nach ECE-R59 geprüft ist, ist Serienersatz. Niemand käme auf die Idee, diesen eintragen zu lassen, nur weil er nicht vom Fahrzeughersteller stammt. Das unterscheidet sich rechtlich nicht von einem ECE-Sportendschalldämpfer.
Dass trotzdem häufig zur Eintragung geraten wird, ist Verwaltungspraxis, nicht Recht. Der nicht informierte Schutzmann lässt dich damit vielleicht eher wieder von der Leine.
Der Beamte vor Ort hat Handlungsrecht, aber nicht automatisch Recht. Wird angezweifelt, folgt eine Prüfung. Bestätigt das Gutachten die Zulässigkeit, trägt der Staat die Kosten, andernfalls der Halter. Leider hat der Schutzmann, auch wenn er das, aus welcher Motivation auch immer, ständig macht, persönlich keine Konsequenzen zu tragen. Am Ende bezahlst du es dann doch, über deine Steuern.
Zu Klarstellung, die meisten Polizisten sind völlig korrekt und ich bin dankbar für deren Arbeit. In der Situation, wenn ich angehalten werde, passiert eigentlich nie, ich verhalte mich aber auch entsprechend im Straßenverkehr, bin ich bestimmt nicht erfreut. Aber bislang war es immer mein Fehler. Beispiel, zu schnell, Schild übersehen, unkonzentriert, da kann ich mich über mich ärgern, nicht über den Beamten. In der konkreten Situation fällt mir das aber vielleicht schwer. Leider gibt es aber auch Autofahrer, vor denen die Gesellschaft und diese vor sich selber, geschützt werden müssen. Da kann ich den Beamten verstehen, wenn er da vielleicht ein zweites Auge riskiert ....darf er ja nicht, er muss ja alle gleich behandeln... Also immer freundlich bleiben, die machen nur ihre Arbeit. Das hilft auch. Jeder ist umgekehrt froh, dass die Polizei da ist, wenn es Probleme gibt. Freund und Helfer, nicht Gegner. Ich denke, dass die meisten Polizisten ihre Rolle auch so sehen.