8Vx-FL17 RS3 8V FL nicht mehr bestellbar

TT54

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Ex RS3-Besitzer
Nein
RS3 bestellt
Nein
RS3/8PA
Nein
RS3/8VA VFL
Nein
RS3/8VA FL2017
Ja
RS3/8VS FL2017
Nein
Das war ja abzusehen:
Seit heute ist der RS3 nicht mehr konfigurierbar.

„Hinweis: Im aktuellen Modelljahr (2018) ist der Audi RS 3 Sportback bereits ausverkauft und daher ab sofort nicht mehr individuell konfigurierbar. Jedoch stehen für Sie fertige, bereits produzierte Fahrzeuge zur Verfügung. Sprechen Sie einfach mit Ihrem Audi Partner oder besuchen Sie online die Audi Neu- oder Gebrauchtwagenbörse.“
 
Guten Morgen,
habe ich bereits in einem anderen Beitrag geschrieben, in Österreich ist der RS3 seit knapp 2 Monaten nicht mehr konfigurierbar und bestellbar.
Gruß
dr Michl
 
Betrifft einige Modelle. TT geht auch schon einige Zeit nicht mehr, egal welcher.
S3 auch nicht mehr.
 
Modelljahr 18 wird auch nur noch 5 Wochen gebaut, klar, dass da die Produktion ausgelastet ist. Ab November geht’s dann mit Modelljahr 19 weiter.
 
Die Frage ist, ob alle bis dahin bestellten dann noch in MJ2018 gebaut werden.
 
Wenns ein Mj. 19 beim RS3 geben wird
 
Naja bestellt ist er ja schon, die können ja nun schlecht sagen :"Sorry, kommt nix mehr" :D
Entweder bekomme ich ein 18er noch oder ein 19er.
 
Geht wohl nicht mehr, weil alle Autos für Auslieferungen ab August 2018 neue Homologation brauchen wegen der neuen Abgasvorschriften.
Auf der Audi-Homepage lassen sich derzeit keine S- und RS-Modelle konfigurieren. Grund: Verzögerungen bei der Umstellung auf die neuen, strengeren Abgas- und Verbrauchsmesszyklen WLTP und RDE.
Link Autobild
 
Was genau bedeutet das?

Ich habe einen RS3 bestellt. Auslieferung mit Wunschtermin erst März 2019.
Bekomme ich jetzt erst einen wenn Audi die Homologation neu durchgeführt hat? Oder Steht mein Fahrzeug ab August bis März 2019 in irgendeiner Lagerhalle?
 
RS-Chris said:
Was genau bedeutet das?

Ich habe einen RS3 bestellt. Auslieferung mit Wunschtermin erst März 2019.
Bekomme ich jetzt erst einen wenn Audi die Homologation neu durchgeführt hat? Oder Steht mein Fahrzeug ab August bis März 2019 in irgendeiner Lagerhalle?

Aus dem Text:
Nach NEFZ homologierte Neuwagen sind bei Audi nach wie vor zu haben, können aber nur noch bis Ende August 2018 zugelassen werden. Weil die Auslieferung bestimmter Fahrzeuge in diesem Zeitraum nicht garantiert werden kann, nimmt Audi für sie momentan keine Bestellungen an. Die Neuhomologation findet rund um den Modelljahreswechsel im Sommer 2018 statt und wird nach Priorität der Modellreihen abgearbeitet.

Das verstehe ich in Deinem Fall so - denn Deiner ist offenbar noch nicht produziert - dass Du deinen nach Homologation des RS3 Modelljahr 2019 bekommst. Das passiert demnächst. Eventuell verzögert sich deine Auslieferung also. Muss aber nicht.
 
Da bin ich echt gespannt :dr:

Bis März ist ja noch lange Zeit. Bin gespannt ob Sie auch im gleichen Zuge dann den OPF verbauen...
Ich hab so Panik, dass wenn ich die Kiste starte, sie mir zu leise ist :cry:

Interessant wäre auch, was genau sie unter Priorität verstehen? Denke eher 50 A3 statt 1 RS3...
 
RS-Chris said:
Da bin ich echt gespannt :dr:

Bis März ist ja noch lange Zeit. Bin gespannt ob Sie auch im gleichen Zuge dann den OPF verbauen...
Ich hab so Panik, dass wenn ich die Kiste starte, sie mir zu leise ist :cry:

Interessant wäre auch, was genau sie unter Priorität verstehen? Denke eher 50 A3 statt 1 RS3...

Da brauchst du nicht gespannt sein, alle Audi Benziner Neuwagen haben ab September einen OPF, ohne Ausnahme!
 
Ich denke mal der ist beim Anlassen immernoch gut laut.. Beim Fahren wird er sehrwahrscheinlich weniger laut sein wie die Vorgänger ohne OPF...

Bleibt zu hoffen dass der Staat jetzt nicht noch ein grösseres Theater wegen den SportAGAs veranstaltet...
 
RS-Chris said:
Da bin ich echt gespannt :dr:
Interessant wäre auch, was genau sie unter Priorität verstehen? Denke eher 50 A3 statt 1 RS3...


Man muss ja auch an die Beschäftigten denken.

Dann baue ich lieber 50 Autos und die Leute haben Arbeit. Sonst muss ich die dafür bezahlen dass sie Steine in den Inn schmeissen oder Kippen aufsammeln.
 
nook said:
Ich denke mal der ist beim Anlassen immernoch gut laut.. Beim Fahren wird er sehrwahrscheinlich weniger laut sein wie die Vorgänger ohne OPF...

Bleibt zu hoffen dass der Staat jetzt nicht noch ein grösseres Theater wegen den SportAGAs veranstaltet...
Davon ist leider auszugehen.

M2 comp und C43 AMG FL sind bereits hörbar leiser als die Autos vom letzten Modelljahr.

Sieht man ja auch bei der Entziehung der Zulassung für die M Performance Nachrüst AGA bei BMW.
 
Das sind aber zwei paar Schuhe. Bitte nicht durcheinander würfeln. Das neue Gesetz betrifft nur die Nachrüst Klappenanlagen wie die von BMW. Da beim RS3 alles ab Werk Serie und homoligert ist, sind die beiden Dinge absolut nicht vergleichbar.
 
Du kannst davon ausgehen, dass die Politik gerade auch in Bezug auf Lärm Druck auf die Hersteller macht.

Und da im Zuge der opf Einführung die Aga sowieso angepasst werden muss, ist es schnell passiert, dass das Auto leiser wird.
 
Hat man ja schon beim Sprung von VFL auf FL deutlich gemerkt dass der FL um einiges leiser wurde. Wenn jetzt noch der OPF dazukommt.....gute Nacht :boys_0222:
 
Dazu kommt noch dass die Klappenanlagen generell vielen ein Dorn im Auge (oder Ohr) sind.
 
Wollte mir erst einen neuen RS3 bestellen, dann hat mich mein befreundeter Verkäufer darauf hingewiesen, dass der OPF kommt - habe mich nun für ein VFL entschieden.

Mich würde interessieren, wenn man ein Auto ohne OPF bestellt hat (an einen RS hat man ja auch klanglich einen gewissen Anspruch) - kann man dann sein Geld zurückverlangen? Schließlich hat man ja einst ein Modell ohne OPF bestellt. Wäre ja so als wenn sie dann das Modell umstellen und zb. im MJ19 nur noch 4 Zylinder verbaut werden, oder?
 
Nee das hat ja mit dem Modeljahr zu tun, das heisst der Händler wird/müsste das kommunizieren..

Ausserdem kann man die RS3 eh nicht mehr konfigurieren bis das MJ19 ready ist..

Und; Audi gibt es ja auf der Homepage an dass ab Sept nicht mehr nach NEFZ abgenommen wird umd informiert über WLTP
 
Jesera said:
Wollte mir erst einen neuen RS3 bestellen, dann hat mich mein befreundeter Verkäufer darauf hingewiesen, dass der OPF kommt - habe mich nun für ein VFL entschieden.

Mich würde interessieren, wenn man ein Auto ohne OPF bestellt hat (an einen RS hat man ja auch klanglich einen gewissen Anspruch) - kann man dann sein Geld zurückverlangen? Schließlich hat man ja einst ein Modell ohne OPF bestellt. Wäre ja so als wenn sie dann das Modell umstellen und zb. im MJ19 nur noch 4 Zylinder verbaut werden, oder?

Ja man kann vom Kaufvertrag zurück treten. Aber nicht wegen des OPF sondern wegen WLTP. Verbrauch und CO2 sind produkteigenschaften. Zum zeitpunkt der Unterzeichnung waren nur die NEFZ werte bekannt. Bis heute sind die wltp werte nicht veröffentlicht. Sobald das soweit ist wird man den deutlichen Unterschied sehen. Und dann hat man ein Rücktrittsrecht da der Wagen nicht mehr den zugesicherten Produkteigenschaften entspricht.
 
Nein, Du kannst nicht zurücktreten.

Denn 1. wäre Dein bestelltes Auto ohne OPF nicht zulassungsfähig und 2. unterschreibt jeder Käufer aktuell eine Zusatzvereinbarung zum Kaufvertrag: "Einführung des WLTP-Zyklus und mögliche Auswirkung auf ihr Fahrzeug". Darin wird darauf hingewiesen, dass Verbrauchsangaben und Steuer nach dem neuen Verfahren höher sein können.

Es liegt also kein Mangel vor.
 
Ravenous said:
Nein, Du kannst nicht zurücktreten.

Denn 1. wäre Dein bestelltes Auto ohne OPF nicht zulassungsfähig und 2. unterschreibt jeder Käufer aktuell eine Zusatzvereinbarung zum Kaufvertrag: "Einführung des WLTP-Zyklus und mögliche Auswirkung auf ihr Fahrzeug". Darin wird darauf hingewiesen, dass Verbrauchsangaben und Steuer nach dem neuen Verfahren höher sein können.

Es liegt also kein Mangel vor.


Absolut falsch. Die Zusatzvereinbarung muss unterschreiben werden aber trotzdem kann man zurück treten weil sich die produktEigenschaften geändert haben. Der Händler hat dann die Entscheidung ob der den Wagen beim Werk storniert oder als lagerwagen abnimmt.
 
eddy90 said:
Absolut falsch. Die Zusatzvereinbarung muss unterschreiben werden aber trotzdem kann man zurück treten weil sich die produktEigenschaften geändert haben. Der Händler hat dann die Entscheidung ob der den Wagen beim Werk storniert oder als lagerwagen abnimmt.

Zurücktreten wegen was? Wegen einer technischen Änderung, die einem bekannt ist? Was soll denn bitte die Rechtsgrundlage dafür sein?
 
Eben! Genau dafür lassen die sich ja den Zettel unterschreiben.

Aber da im Moment eh kein RS3 konfiguriert und bestellt werden kann, ist das alles hinfällig.

Und wer bestellt sich bitte einen RS3 und gibt ihn dann zurück, weil die WLTP Werte höher als die NEFZ Werte sind. Das wäre ziemlich albern und derjenige sollte ggf. liebe einen Prius bestellen ;)
 
Es ist doch gefragt worden ob man die Möglichkeit hat zurückzutreten und nicht ob es sinnvoll ist. Also bitte die Frage nochmal lesen...

Der rechtliche Hintergrund ist ganz einfach, dass der CO2 eine zugesicherte Podukteigenschaft ist die aber zum Bestellzeitpunkt nicht bekannt ist. (Wie auch die Motorleistung, der Allrad usw. Hätte das Auto bei Auslieferung ne Frontantrieb oder 200 ps wäre das das gleiche wie wenn der CO2 Ausstoß nicht stimmt).Daher kommt der Vertrag erst zustande wenn die Daten bekannt sind und der Kunde mit einem neuen schreiben und Unterschrift zugestimmt hat. Bis dahin ist der Vertrag nur schwebend.

Und die ganze Diskussion ist eben nicht hinfällig. Weil tausende Menschen betroffen sind die Fahrzeuge nach NEFZ bestellt haben aber mit wltp geliefert bekommen ohne, dass die Werte bekannt sind. Alle diese Kunden müssen einen neuen Wisch unterschrieben sobald die wert bekannt gegeben werden (was aktuell noch nicht der Fall ist)
 
Das widerspricht sich völlig: wie soll CO2 eine zugesicherte Eigenschaft sein, wenn der Wert nicht bekannt ist?

Aber was soll ich schon wissen, ich bin ja nur Anwalt. :)
 
So langsam verstehst du warum es geht ;) da die Eigenschaft nicht bekannt ist hat man ja eben das Rücktrittsrecht. Daher gibt es einen zweiten Wisch zum Unterschreiben sobald die Fahrzeuge homologiert sind. Aber was weiß ich schon, ich arbeite erst 12 Jahre im Autohaus und bin Verkäufer ;)
 
Kannst Du nicht.
Steht im Vertrag dass (technische) Änderungen vorbehalten sind.
 
Die Frage, ob man zurücktreten kann, weil der Wagen nun einen OPF hat oder andere CO2 Werte hat, ist doch völlig irrelevant. Wer in aller Welt storniert denn seine Bestellung, nur weil der Wagen jetzt dann einen OPF hat oder andere CO2 Werte?

Die Frage lautet: Will man das Auto haben, oder will man es nicht haben?
Und wenn man es haben möchte, muss man es so nehmen, wie es angeboten wird. Da wird keiner was dran ändern können. Und die OPF kommen nicht nur im RS3, die sind bereits in vielen anderen Autos verbaut und werden schrittweise in alle Autos Einzug halten. Wer also keinen OPF haben möchte, sollte demnächst auf Fahrrad oder öffentliche Verkehrsmittel umsteigen.
 
DerMeister said:
Wer also keinen OPF haben möchte, sollte demnächst auf Fahrrad oder öffentliche Verkehrsmittel umsteigen.
Stimmt nicht ganz. Es gibt Hersteller vorzugsweise aus Japan, die schaffen die Werte ohne OPF. Das Partikelproblem haben bevorzugt Benzindirekteinspritzer.
 
eddy90 said:
So langsam verstehst du warum es geht ;) da die Eigenschaft nicht bekannt ist hat man ja eben das Rücktrittsrecht. Daher gibt es einen zweiten Wisch zum Unterschreiben sobald die Fahrzeuge homologiert sind. Aber was weiß ich schon, ich arbeite erst 12 Jahre im Autohaus und bin Verkäufer ;)

Ich dachte, die Eigenschaft sei zugesichert. Wie kann man etwas zusichern, das nicht bekannt ist?

Und klar, ein Verkäufer kennt sich klar besser im Zivilrecht aus als ein Jurist. ;)
 
Bald Hast auch du es verstanden. Da die Eigenschaft aktuell nicht zugesichert werden kann (das hast du gut erkannt Bzw vielleicht auch gelesen nachdem ich es geschrieben hab), kommt es zu keinem wirksamen Kaufvertrag. Der wird erst wirksam, wenn die Homologation durch ist und der Kunde ein zweites Schreiben (welches es heute aktuell noch nicht gibt) unterschrieben hat. Daher hat man dann auch das Rücktrittsrecht weil die Werte bei Unterzeichnung nicht bekannt waren.) Aber das hab ich alles schon mehrfach geschrieben. Am besten einfach nochmal lesen und verinnerlichen..

Im WLTP Thema, den dazugehörigen Rechten und Pflichten des Kunden, Verkäufers und Herstseller kenne ich mich offensichtlich besser aus. Zumal Anwälte auch keine Universaltalente sind ;) sonst müsste ich es ja nicht erklären.

Ganz schön müßig. Habt ihr meinen Beitrag vom 30.06. nicht richtig gelesen? Hier nochmal rauskopiert:

„... dass der CO2 eine zugesicherte Podukteigenschaft ist die aber zum Bestellzeitpunkt nicht bekannt ist.Daher kommt der Vertrag erst zustande wenn die Daten bekannt sind und der Kunde mit einem neuen schreiben und Unterschrift zugestimmt hat. Bis dahin ist der Vertrag nur schwebend.“

Und auf dieses Zitat fragt ihr beide warum die Eigenschaft zugesichert ist obwohl sie nicht bekannt ist? Euer Ernst? Als Anwalt sollte man sich Texte aufmerksam durchlesen....
 
eddy90 said:
Bald Hast auch du es verstanden. Da die Eigenschaft aktuell nicht zugesichert werden kann (das hast du gut erkannt Bzw vielleicht auch gelesen nachdem ich es geschrieben hab), kommt es zu keinem wirksamen Kaufvertrag. Der wird erst wirksam, wenn die Homologation durch ist und der Kunde ein zweites Schreiben (welches es heute aktuell noch nicht gibt) unterschrieben hat. Daher hat man dann auch das Rücktrittsrecht weil die Werte bei Unterzeichnung nicht bekannt waren.) Aber das hab ich alles schon mehrfach geschrieben. Am besten einfach nochmal lesen und verinnerlichen..

Im WLTP Thema, den dazugehörigen Rechten und Pflichten des Kunden, Verkäufers und Herstseller kenne ich mich offensichtlich besser aus. Zumal Anwälte auch keine Universaltalente sind ;) sonst müsste ich es ja nicht erklären.

Ganz schön müßig. Habt ihr meinen Beitrag vom 30.06. nicht richtig gelesen? Hier nochmal rauskopiert:

„... dass der CO2 eine zugesicherte Podukteigenschaft ist die aber zum Bestellzeitpunkt nicht bekannt ist.Daher kommt der Vertrag erst zustande wenn die Daten bekannt sind und der Kunde mit einem neuen schreiben und Unterschrift zugestimmt hat. Bis dahin ist der Vertrag nur schwebend.“

Und auf dieses Zitat fragt ihr beide warum die Eigenschaft zugesichert ist obwohl sie nicht bekannt ist? Euer Ernst? Als Anwalt sollte man sich Texte aufmerksam durchlesen....

Rasiert :biggrinn:
 
Darum geht’s mir nicht. Aber wenn der Anwalt meint, er hat Recht, weil er Anwalt ist (irgendwie auch überheblich) und der nächste aufspringt und offenbar auch nicht richtig liest und dann auch meint, der Anwalt muss Recht haben weil er Anwalt ist.... Und ich Unrecht hab einfsch nur aus dem Grund weil ich der nichtskönnende und unwissende Verkäufer bin.... Verkäufer sind nicht allwissend. Aber es gibt eben auch welche die auf einer WLTP Schulung waren und dort nur zuhören müssen was sich die schlauen Anwälte der KFZ Hersteller so ausgedacht und geprüft haben und das dann weitertragen und im Alltag anwenden. Jetzt kann sich ja jeder selbst überlegen was stimmt. Die Aussage eines Anwaltes der nicht liest oder der eines Verkäufers der das Wissen von Dutzenden Anwälten des Herstellers einfach Weiter trägt.

Alles cool hier aber bei sowas muss man auch mal Tacheles reden. :) guten Wochenstart Wünsch ich allen!
 
eddy90 said:
Bald Hast auch du es verstanden. Da die Eigenschaft aktuell nicht zugesichert werden kann (das hast du gut erkannt Bzw vielleicht auch gelesen nachdem ich es geschrieben hab), kommt es zu keinem wirksamen Kaufvertrag. Der wird erst wirksam, wenn die Homologation durch ist und der Kunde ein zweites Schreiben (welches es heute aktuell noch nicht gibt) unterschrieben hat. Daher hat man dann auch das Rücktrittsrecht weil die Werte bei Unterzeichnung nicht bekannt waren.) Aber das hab ich alles schon mehrfach geschrieben. Am besten einfach nochmal lesen und verinnerlichen.“

Sorry, aber das ist alles Hühnerkacke.

Erst heißt es Rücktrittsrecht, weil eine "zugesicherte Eigenschaft" fehlen soll. Dann räumst du selber ein, dass Unbekanntes nicht zusicherbar ist.

Nun heißt es, es kommt kein wirksamer Kaufvertrag zustande. Dann aber soll man ein Rücktrittsrecht haben. Wovon bitte soll ich zurücktreten, wenn eh kein wirksamer Kaufvertrag zustande gekommen ist? Denkgesetzlich setzt ein Rücktritt einen wirksamen Vertragsschluss voraus; gibt es einen solchen nicht, ist ein Rücktritt naturgemäß nicht möglich. Von einem "Nichts" kann man nicht zurücktreten.

Das passt alles nicht zusammen und ist typisches Viertelwissen.

Wenn ich deinem Viertelwissen mal zu folgen versuche, dann würde es möglicherweise an einem Kaufvertrag fehlen, weil die Parteien sich nicht über alle wesentlichen Vertragsbestandteile geeinigt haben. Das halte ich aber für sehr fraglich, denn der Käufer weiß, dass sich wegen der WLTP-Vorgaben die Verbrauchswerte noch ändern können, d.h. er geht bewusst das Risiko der Änderung ein. Wäre deine Theorie des fehlenden Vertragsschlusses richtig, dann könnte sich auch der Verkäufer umgekehrt darauf berufen, dass kein Kaufvertrag geschlossen wurde, spricht als Käufer hättest du trotz Bestellung keinen Anspruch auf Lieferung. Das Ergebnis halte ich für absurd.

Aber du wirst das schon wissen, bist ja schon seit 12 Jahren Verkäufer. ;)
 
Da ist ja der nächste, der auf den Zug aufspringt ;) Auf was berufst du dich denn? Auf "ich vermute", "halte ich für Absurd", "ist fraglich" usw usw. Alles sehr begründend... Und nur weil der Kunde weiß, dass sich die Werte ändern, ist das noch lange kein Grund dafür, dass er sie so akzeptieren muss. Wenn Eigenschaften auch nur minimal abweichen, dann ist das ein Grund den Wagen nicht abzunehmen. Nur weil sich alle einer Änderung bewusst sind, muss das noch lange nicht für alle in Ordnung sein. Bist du der nächste der das angesprochene Schreiben nicht mal von Weitem gelesen hat? Dann tu mir einen Gefallen und lies meine Bilder im Anhang. Und dann überdenke was du vermutetest, was du denkst, davon hälst, was eventuell so sein könnte usw. Sollte der Kunde die angesprochene Rückbestätigung nicht durchführen/ nicht einwilligen, wird der Wagen automatisch storniert. Auch ein Nicht Melden wird als Storno gewertet. Aber das wusstest du sicher alles und standest nur auf dem Schlauch... Schließlich bist du ja.... hmm keine Ahnung. Hobby Besserwisser? Aber kannst ja Audi anschreiben. Vielleicht können die das Schreiben noch ändern wenn du denen sagst, dass du es für absurd hälst.



gallery/image:image-m1537.jpg <Gallerie gelöscht>
gallery/image:image-m1536.jpg <Gallerie gelöscht>
 
Das ist doch etwas ganz anderes. Natürlich können sich die Vertragspartner darauf einigen, dass die Bestellung erst verbindlich wird, wenn die WLTP-Werte feststehen. Das ist dann eine vertragliche Absprache zwischen den Parteien.

Wird eine solche nicht getroffen, ist der Kaufvertrag wirksam und es besteht auch kein Rücktrittsrecht. Ich habe meinen RS3 ohne eine solche Abrede bestellt. Wie vermutlich alle habe ich eine Bestätigung unterzeichnet, wonach sich die Verbauchswerte infolge WLTP ändern können. Irgendwelche Rechte verbinden sich damit nicht, ganz im Gegenteil, mit der Unterzeichnung dieser Bestätigung sichern sich die Händler gerade dagegen ab, dass der Kunde infolge geänderter Verbrauchswerte vom Kaufvertrag zurücktritt, weil die (bisherigen) Verbrauchswerte auf Basis NEFZ auf Grund WLTP nicht mehr eingehalten werden können und es damit an einer zugesicherten Eigenschaft (nämlich der alten - günstigeren - Verbrauchswerte) fehlt.
 
Das "Bin gespannt" war eher auf den Sound als auf den OPF bezogen.

Ich muss ganz klar zugeben das der Klang des RS3 mich zum Kauf bewegt hat. Ansonsten hätte es auch ein S3 werden Können.
 
eddy90 said:
Jesera said:
Wollte mir erst einen neuen RS3 bestellen, dann hat mich mein befreundeter Verkäufer darauf hingewiesen, dass der OPF kommt - habe mich nun für ein VFL entschieden.

Mich würde interessieren, wenn man ein Auto ohne OPF bestellt hat (an einen RS hat man ja auch klanglich einen gewissen Anspruch) - kann man dann sein Geld zurückverlangen? Schließlich hat man ja einst ein Modell ohne OPF bestellt. Wäre ja so als wenn sie dann das Modell umstellen und zb. im MJ19 nur noch 4 Zylinder verbaut werden, oder?

Ja man kann vom Kaufvertrag zurück treten. Aber nicht wegen des OPF sondern wegen WLTP. Verbrauch und CO2 sind produkteigenschaften. Zum zeitpunkt der Unterzeichnung waren nur die NEFZ werte bekannt. Bis heute sind die wltp werte nicht veröffentlicht. Sobald das soweit ist wird man den deutlichen Unterschied sehen. Und dann hat man ein Rücktrittsrecht da der Wagen nicht mehr den zugesicherten Produkteigenschaften entspricht.


Ich musste zusätzlich zum Normalen Kaufvertrag noch unterschreiben das ich die kommenden Änderungen bezüglich WLTP akzeptiere. Audi sichert sich auf diese Weise ab.
 
Ich war gestern bei meinem Freundlichen. Grund dafür war die Info, das ich mein Auto früher als zum Wunschtermin abnehmen müsste.

Laut Aussage von Ihm werden jetzt noch alle Bestellungen die vor dem Bestellstopp gemacht wurden, noch hintereinander Produziert. Wegen dem WLTP Prüfverfahren wird danach das Band gestoppt. Und bis die Fahrzeuge durch die Prüfung sind auch nicht mehr Produziert.

Mein Wunschtermin war März 2019 und aktuell ist der Liefertermin nun im Januar 2019. Es kann aber passieren das es nochmals früher wird.
Ich hatte die Optionen ihn entweder zum früheren Zeitpunkt dann abzunehmen, oder Ihn zu stornieren.

Stornieren kann man also wirklich immer noch. Das war ja hier im Thread auch die Frage.

Auf meine Frage ob mein RS3 dann auch schon WLTP zertifiziert ist und einen Partikelfilter hat meinte der Herr nur:
Diese Info liegt Ihm leider nicht vor, aber da die RS Modelle nicht von Audi direkt, sondern von der Quattro GmbH kommen, denkt er das die Quattro GmbH eventuell noch ein Schlupfloch für Ihre bestehenden Bestellungen hat. und es könnte sein das der RS3 noch bis zum Stop genauso gebaut wird wie Bisher. Das ist aber nur seine Annahme.


Wenn ich jetzt davon Ausgehe das mein RS3 auf Grund meines Wunschtermins einer der letzten ist die gebaut werden, wird das Modell RS3 noch bis Januar Produziert.
Dann stoppen sie die Produktion bis der RS3 WLTP zertifiziert ist. Und das kann ewig dauern.

Ist aber natürlich auch verständlich das Sie wegen ein paar Autos Ihre Produktionsstraße erst stoppen , und dann nochmals im März starten. Die wollen jetzt so schnell wie möglich Ihre Fahrzeuge raus haben, um auf die neu geprüften um zu stellen.

Also alles in allem könnten alle die Ihre Auslieferung nach dem 1.09 haben, doch noch Glück haben und um den Partikelfilter kommen..... es bleibt Hoffnung. :jc_doubleup:
 
Bis Ende Juli wird der RS3 nach alter Norm und Modelljahr 18 gebaut. Dann gibt’s 3 Monate Baustopp und ab November wird MJ19 mit wltp und auch partikelfilter gebaut. Das ist eine offizielle Info aus dem Intranet. Hat dein Verkäufer nur vermutlich nicht gelesen.
 
...der Verkäufer hat wohl auch nicht mitbekommen, dass die Quattro GmbH seit ca 2017 in "Audi Sport GmbH" umbenannt wurde :alex_03_neutral:

so wie es eddy90 sagt, habe ich es jetzt schon mehrfach gehört
 
Aber ob nun bisher noch bestellte wirklich bis ende Juli (oder darüber hinaus) gebaut werden, weiß man nicht oder?
Sprich : Es kann auch sein, dass man vor dem Bestellstop bestellt hat, aber trotzdem dann erst nach den 3 Monaten Stop gebaut wird?
 
Dein RS3 muss dann aber nach meinen Infos vor dem 01.09.18 angemeldet sein.

Ob das alles so funktioniert, wie du es dir vorstellst bleibt abzuwarten.
 
eddy90 said:
Bis Ende Juli wird der RS3 nach alter Norm und Modelljahr 18 gebaut. Dann gibt’s 3 Monate Baustopp und ab November wird MJ19 mit wltp und auch partikelfilter gebaut. Das ist eine offizielle Info aus dem Intranet. Hat dein Verkäufer nur vermutlich nicht gelesen.


Kannst du die Info hier irgendwie verlinken? Gibts da ein Artikel?
 
Ist ein Mj. 19 denn überhaupt sicher beim aktuellen RS3?

Kann auch gut sein das er mit dem aktuellen Mj. ausläuft.
Der neue A3 steht bereits in den Startlöchern.
 
hulk_erbse said:
Aber ob nun bisher noch bestellte wirklich bis ende Juli (oder darüber hinaus) gebaut werden, weiß man nicht oder?
Sprich : Es kann auch sein, dass man vor dem Bestellstop bestellt hat, aber trotzdem dann erst nach den 3 Monaten Stop gebaut wird?

:boys_0137: Wenn der Bau nach 3 Monaten weiter Gehen soll , wäre ja mein ursprünglicher Wunschtermin locker einzuhalten. Dann könnte es denen ja egal sein ob Januar oder März.
Ich denke immer noch das sie alle Bestellungen die bisher eingegangen sind am Stück durchjagen, Und dann erst den Stopp einlegen.

Bestellen kann man Ihn ja nicht mehr weil Audi keine Auskunft geben kann wann die Fahrzeuge WLTP zertifiziert sein werden. Ausser es gibt wirklich diesen offiziellen artikel ? :boys_0137:
Vor allem geht das ja nicht nur Audi so, sondern allen Herstellern. Die kämpfen ja um die Prüfstände.
 
RS3Arablau said:
Ist ein Mj. 19 denn überhaupt sicher beim aktuellen RS3?

Kann auch gut sein das er mit dem aktuellen Mj. ausläuft.
Der neue A3 steht bereits in den Startlöchern.


Neue Modellreihe ist laut meinem Freundlichen für jetzt eigentlich noch nicht geplant.
 
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