Verkehrszeichenerkennung

kthch

Teenie
Joined
Feb 16, 2022
Messages
157
Ex RS3-Besitzer
Nein
RS3 bestellt
Ja
RS3/8PA
Nein
RS3/8VA VFL
Nein
RS3/8VA FL2017
Nein
RS3/8VS FL2017
Nein
Also nach 3 Wochen RS3 bin ich nach wie vor begeistert. Trotz allem meine Fragen zu der Verkehrszeichen Erkennung:

1. Im Gegensatz zum Vorgänger Golf7.5 R werden keine Ueberholverbotsschilder gemeldet? Ist dies so?
2. Die Geschwindigkeitszeichen werden mehrheitlich nicht erkannt, insbesondere stelle ich fest, dass die Angebe der Geschwindigkeit vermutlich ab der Navi Datenbank kommt und nicht durch Erkennung.
Beispiel: 80er Beschränkung, nun folgt 50er Beschränkung, angezeigt wird aber 60 genau dort, wo früher die 60er Beschränkungstafel gestanden hat und neu durch eine 50er Tafel ersetzt wurde. Kann ich einstellen, ob diese Daten ab Datenbank oder "gelesen" angezeigt werden sollen? Welche Daten haben Priorität?

Danke für Eure Antworten

kthch
 
Prio haben die erkannten Schilder der Kamera, anders macht es auch wenig Sinn. Bist du dir sicher, dass du die Verkehrszeichenerkennung überhaupt freigeschaltet hast?
 
Das liest ich in der Tat so als wenn er nur Navi Daten verwendet. Kann man das vielleicht sogar im Navi ein und ausschalten ?!
 
Das bemängel ich schon seit Jahren im VW Konzern... Hat sich tatsächlich nicht gebessert. Ich bin der Meinung, dass die Angaben aus der Navi-Datenbank entweder tagesaktuell gepflegt werden müssen oder man sollte die seitens Programmierung außer acht lassen. Wir hatten hier bei uns mal vor 2 Jahren (!!) eine Baustelle auf der Bundestraße und dort wird mir HEUTE noch 60 km/h als Geschwindigkeitsbegrenzung angezeigt. Wenn ich jetzt das teilautonome Fahren aktivieren würde (predictive driving), dann würde der RS3 auf der freien Bundesstraße (4-spurig, durch Mittelleitplanke getrennt, also keine Begrenzung!) plötzlich auf 60 km/h abbremsen! Dass dort kein einziges Schild steht, interessiert nicht.
Ich bin der Meinung nur das Schild zählt. Auch vor Gericht. Also warum um Himmels Willen wird immer wieder auf die Navi-Daten zurück gegriffen?? Ich habe eine Kamera, aufpreispflichtig gekauft, dann nutz die gefälligst auch, du blödes System. Und zwar NUR die Kamera. Mir ist nirgendwo aufgefallen, dass man das im System einstellen kann. War bei Skoda auch schon so blöd gelöst. Entweder man nutzt die VZE oder eben nicht. Aber nur Kamera wäre mir neu, dass sich das einstellen lässt.
 
Das muss gehen, da passt was nicht. Ich habe das System zwar in keinem unserer Audis aber in meinem neuen Insignia und da geht es trotz großem Navi Paket immer mit der Kamera in Prio 1 und nur wenn diese Warnmeldung „Kamera verdeckt“ ( weil gefroren oder so ) kommt, dann zieht er Navi Daten, so habe ich das verstanden und so macht das auch Sinn.
 
Das ist schon richtig so, sofern keine Schilder gelesen werden wird auf die Navidaten zurückgegriffen. Das Ganze nennt sich Verkehrszeichenfusion und lässt sich auch in der Kamera umcodieren. Wie toll das Ganze dann noch funktioniert habe ich nie getestet. Vielleicht mache ich das bei Gelegenheit mal, ist ja fix gemacht.
 
Schilder wie Überholverbot, etc werden nur im REITER "Verkehrszeichen" angezeigt. (Also Virtual Cockpit in dem Menü wo auch Fahrassistenz usw ist.)

Edit: sorry gerade erst gemerkt dass es ja hier um 8Y geht, weiß nicht ob das da anders ist
 
Also ich fahre gerade als Ersatzwagen einen 8Y der diese Erkennung hat und er hat heute alles richtig erkannt, gerade die temporären Schilder sind auch alle erkannt worden. Also muss da bei dir generell was anderes nicht passen, wenn er die wirklich nicht erkennt.
 
Ja, wenn ein Schild aufgestellt ist, ist es ja auch kein Thema. Dann kann ja die Kamera ihr Werk tun. Aber lass mal eine Dauerbaustelle wieder abbauen, wenn die Daten im Navi hinterlegt sind und gar keine Schilder mehr dort stehen. Dann weißt du was ich meine. :biggrinn:
Noch so ein Beispiel. Die STVO sagt: Nach einer Kreuzung oder Einmündung sind Geschwindigkeitsbegrenzungen automatisch aufgehoben, wenn kein weiteres Schild aufgebaut ist. Haben wir alle in der Führerscheinprüfung gelernt. Nicht so die Programmierer der Assistenten! Bei uns gibt es nach der Bundestraße eine Landstraße auf der im Kreuzungsbereich 60 km/h vorgeschrieben sind. Sieht man direkt nach der Abfahrt der Bundesstraße. Dann kommt die Kreuzung und danach ist kein Schild mehr, also aufgehoben. Ich kenne kein Navi/VZE, was dort nicht dauerhaft 60 km/h anzeigt. Alle Ortsfremden schleichen mit 60 km/h über eine 100er Landstraße, weil sie blind ihrem Navi vertrauen.
Diese ganzen Assistenten sind Fluch und Segen zugleich.:jc_hmmm:
 
Wenigstens gibt der Artikel her, dass es eigentlich schon logisch wäre.

Ich habe das auch anders gelernt und falle ein wenig vom Glauben ab. Dann schreiben die auch noch, dass es ein Ortskundiger wissen könnte; was ist aus gleiches Recht für alle geworden?

Ich bin nun echt deprimiert :boys_0137:
 
Die STVO sagt: Nach einer Kreuzung oder Einmündung sind Geschwindigkeitsbegrenzungen automatisch aufgehoben, wenn kein weiteres Schild aufgebaut ist. Haben wir alle in der Führerscheinprüfung gelernt.
Ähhh da liegst du aber falsch und nicht der Assistent :biggrinn:Die Geschwindkeit wird nicht automatisch aufgehoben. https://www.bussgeldkatalog.de/geschwindigkeitsbegrenzung-aufgehoben/ :10hallo2:
Ja ne, is klar.. :boys_0275:Das wäre ja der Freifahrtschein für die Polizei zu blitzen was das Zeug hergibt. Wieso stehen die dann nur IMMER in der 60er Zone und blitzen und nicht einfach 200 m dahinter? Das ist nie und nimmer vor Gericht haltbar. Du willst mir also erzählen, dass du auf einer Autobahn auffährst und erstmal 10 km nur Tempo 100 fährst, weil es könnte ja vor deiner Auffahrt ein Schild gestanden sein?! LOL... Ich fahre seit 2001 Auto und bin auch sicher das eine oder andre Mal geblitzt worden, aber dann jedes Mal in Zonen mit eindeutigen Schildern.
 
Ich will dir gar nichts erzählen, so ist es halt. Eine Kreuzung hebt das Limit nicht auf. Und das gilt auch bei deiner AB Auffahrt, https://www.adac.de/verkehr/recht/v...eschwindigkeitsbeschraenkung-regeln-autobahn/


Und wenn du das mal lesen würdest, dann wüsstest du das auch wie es im Falle der Anwohner ist 😉
Die Ausbildung scheint in den letzten Jahren aber stark nachgelassen zu haben 😁 Nichts für ungut aber Gesetze und Verordnungen sind halt nicht immer logisch 💁‍♂️
 
In dem ADAC Link ist von STRECKEN-Begrenzung die Rede. Also zB Tempo 30 für 1,5 km . Da braucht nicht wiederholt zu werden und ist auch nicht aufgehoben durch Einmündung.Spielstraßen erscheinen manchem als Einmündung ,sind aber KEINE..Hat die Strecken-Begrenzung zB einen Hinweis :<Bis Ortsende> ,dann ist die Länge der Strecke unerheblich.Gleiches Problem ja für zT ausgedehnte Tempo 30 Zonen ,in denen einem Ortsunkundigen in einer Großstadt schon mal der Überblick verloren gehen kann.
Wie so Vieles ,ist auch hier immer der Einzelfall wichtig. Einspruch zu erheben dürfte man aber eigentlich in solchen Fällen immer empfehlen.
Außerdem vermisse ich in den Links den genauen(!) Wortlaut der StVo und sehe nur die unterschiedlichen Auslegungen.Muß mir also mal selber wieder den genauen Wortlaut raussuchen ...und lesen
 
Ne da geht es auch um Streckenbegrenzungen aber auch ganz normale Tempolimits und die Auffahrt auf die AB. Aber es steht dort, wie oben in dem anderen Link ebenfalls, " kann dem ortsunkundigen Kraftfahrer kein Tempo- oder Überholverbotsverstoß vorgeworfen werden, wenn er nach dem Einbiegen kein Verkehrszeichen passiert."
Aber darum ging es ja nicht, es ging darum, dass eine Einmündung oder Auffahrt auf die AB automatisch das Limit beenden wenn kein Zeichen folgt. Das ist aber schlichtweg falsch. Im Grunde geht es weniger um den starren Blitzer, aus dem man sich ja rausreden könnte, weil eben kein Schild folgt, wenn du aber ein Provida Fahrzeug hinter dir hast, dann sieht man, dass du aus dem Limit Bereich und nicht erst bei der Kreuzung eingefahren bist und nach der Kreuzung Gas gegeben hast, was dann aber ein Bußgeld zur Folge hat.
 
Aber darum ging es ja nicht, es ging darum, dass eine Einmündung oder Auffahrt auf die AB automatisch das Limit beenden wenn kein Zeichen folgt. Das ist aber schlichtweg falsch.
Dann erklär mir mal wie das z.B. auf der A5 funktioniert, die nur noch elektronische Anzeigetafeln hat, die verkehrsabhängig gesteuert werden. Ob ortskundig oder nicht ist dann sch... egal, da sich die Anzeige jederzeit ändern kann.
Außerdem vermisse ich in den Links den genauen(!) Wortlaut der StVo und sehe nur die unterschiedlichen Auslegungen.Muß mir also mal selber wieder den genauen Wortlaut raussuchen ...und lesen
Sehe ich auch so... das sind Interpretationen.

Aber zurück zum Kamera-Assistent. Hatte gestern wieder ein super Beispiel. Ich muss das mal mit der GoPro filmen. Eine Straße in der Innenstadt, in der kein einziges Verkehrsschild steht, aber mein Audi zeigt mir "hier gilt Tempo 30".:kez_13_menno: Das ist Beweis genug, dass hier die Software eben nicht korrekt programmiert ist.
 
Je länger, je mehr, die Software ist nicht getestet, sprich Bananensoftware=reift beim Kunden.
 
Das ist nur Spielerei. Darauf sollte man sich nicht verlassen. Elektronische Anzeigen oberhalb der Autobahn erkennt das System bei mir nicht. Genauso Aufhebungsschilder. Die stehen meistens links. Ist da gerade ein anderes Fahrzeug, wird das auch nicht erkannt und somit nicht aufgehoben.
Bei uns wurde eine Sackgasse mit ehemals 30 km/h ausgebaut und eine Brücke dran gehängt. Jetzt ist dort keine 30 mehr, sondern normal 50. Also kein Schild mehr. Ein normales Navi, wird das immer und ewig als 30 anzeigen, wenn das niemand korrigiert.
 
Back
Top Bottom