Ich denke, dass hier in dieser Frage viele Standpunkte gegenüber stehen, was auch gut so ist.
Nach umfangreicher Prüfung dieses Sachverhalts, sowohl mit Polizei als auch mit mehreren Vertretern von TÜV/DEKRA, bin ich im Falle des Ausbaus und Deaktivierung eines Sitzseitenairbags bei gleichzeitigem Einbau eines Schalensitzes mit ABE, passenden Konsolen und Beibehaltung der sonstigen Airbagsysteme im wesentlichen zu folgenden Aussagen gekommen:
Die Polizei schaut in der Regel auf Gurte, Siegel, ABE, Eintragung und Funktion und prüft mitweilen nicht und stellt auch nicht in Frage, ob ein Sitzseitenairbag entfernt wurde. Auch im Falle eines Unfalls nicht. Sollte hier ein Zweifel bestehen oder gefuscht worden sein, wird der amtliche Sachverständige, der die Eintragung durchgeführt hat, belangt. Nicht der Fahrer.
Es gibt keine Arbeitsanweisung für TÜV/DEKRA, welche beschreibt, dass Airbagsysteme niemals aus einem Auto entfernt werden dürfen. Eine solche Anweisung ist de facto nicht vorhanden. Was richtig ist: viele Prüfer oder Sachverständige tragen so etwas nicht ein, da im Falle eines Unfalls evtl. sie in Haftung genommen werden. Somit kommt es immer auf den Einzelfall, den Prüfer und den Airbag an. Mehr möchte ich an dieser Stelle nicht dazu sagen, außer, dass pauschale Aussagen dazu nicht möglich sind und vor allen Dingen kann man auch kein Fahrwerk mit einem Sitzseitenairbag vergleichen - zumal es hinsichtlich veränderten Spur- und Sturzwerten, welche durch Airride entstehen, klare Aussagen in der StVZO gibt, die man nachlesen kann, zu denen Anlagen und Prüfvorschriften vorhanden sind.
Aber um hier beim Thema zu bleiben: sollte jemand unsicher sein mit den Pole Position, kann er auf den Sportster CS ausweichen. Den bietet Recaro mit Seitenairbag an. Die Sitze vom aktuellen R8 passen bekanntlich auch. Von daher gibt es sicher für jeden den passenden Weg, auch im RS3 vernünftig zu sitzen