Bei der ursprünglichen Werksgarantie Verlängerung die bei Bestellung / Werk mal abgeschlossen wurde, da bekommst du nachträglich ja keine neue Bedingungen.
Kann man aber trotzdem Online einsehen. Ich hab mal bei meiner nachgesehen und da steht recht eindeutig folgendes drin:
„Versichert ist das im Versicherungsantrag näher bezeichnete Kraftfahrzeug, welches in der Bundesrepublik Deutschland zugelassen ist und für welches zum Zeitpunkt der Antragstellung noch eine Garantie besteht.
2. Nicht versichert sind
a) Fahrzeuge, an denen nicht alle bis zur Antragstellung vom Hersteller vorgesehenen Wartungs-, Inspektions- und Pflegearbeiten nach dessen Vorgaben durchgeführt worden sind;
b) Fahrzeuge, deren Motorleistung oder Motordrehmoment durch Veränderungen am Triebwerk oder an der Triebwerkssteuerung gesteigert wurde (Tuning oder Chip- Tuning);
c) Fahrzeuge, an denen Fahrwerksänderungen vorgenommen wurden, die nicht vom Fahrzeughersteller vorgesehen sind“
Bin jetzt kein Anwalt, aber da Garantie ja nichts gesetzliches ist und deswegen der Vertrag und die Bedingungen zählen, verstehe ich es so das diese Garantie für genannte Tuningmaßnahmen vollständig entfällt, da die genannte Versicherung diese Fahrzeuge (keine Teile davon) komplett ausnimmt.
Mir persönlich wäre das alles zu heiß. Ich habe noch Garantie und die gefährde ich mir nicht, allein schon beim aktuellen Thema Winkelgetriebe und der Wahrscheinlichkeit das dies früher oder später kommt. Wenn mir dann die Kosten egal sind und ich selbst schrauben kann oder jemanden habe der das günstig macht sieht das wieder anders aus.