Leistungssteigerung während Garantiezeit.

Paddy0281

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Hallo möchte ne Leistungssteigerung machen. Habe aber nochmal Garantieverlängerung abgeschlossen. Erlischt bei Leistungssteigerung nur die Garantie für Motor Turbo usw oder für das komplette Fahrzeug?
 
Du hast sicherlich einen Vertrag bekommen. Lies ihn doch einfach mal durch und wenn das nicht erhellend genug ist, ruf einfach in deinem Authaus an und frag. Woher sollen wir wissen was du unterschrieben hast?
 
Die erlischt
 
Hallo möchte ne Leistungssteigerung machen. Habe aber nochmal Garantieverlängerung abgeschlossen. Erlischt bei Leistungssteigerung nur die Garantie für Motor Turbo usw oder für das komplette Fahrzeug?
Die Werksgarantie ( Audi Werksanschluss ? ) erlischt nicht für das ganze Fahrzeug, sondern für alles was da mit in kausalem Zusammenhang steht, Motor, Antrieb etc was aber ja schon fast alles ist.
 
APR übernimmt die Werksgarantie. Kostet aber. www.goapr.de
Fast. Die übernehmen Motor und Antriebsstrang bis insgesamt 35 tsd Euro bzw. max 30 tsd Euro pro Schadensfall.
Und in der Audi Garantie fliegt genau das raus.

Hatte ich auch, war mir lieber. Nun fahre ich über 3,5 Jahre mit APR :jc_doubleup:
 
Hallo möchte ne Leistungssteigerung machen. Habe aber nochmal Garantieverlängerung abgeschlossen. Erlischt bei Leistungssteigerung nur die Garantie für Motor Turbo usw oder für das komplette Fahrzeug?
Die Werksgarantie ( Audi Werksanschluss ? ) erlischt nicht für das ganze Fahrzeug, sondern für alles was da mit in kausalem Zusammenhang steht, Motor, Antrieb etc was aber ja schon fast alles ist.

Vorsicht! In den Garantiebedingungen steht klar drin was nicht zulässig ist. Es könnte durchaus so sein das die gesamte Garantie, NICHT GEWÄHRLEISTUNG, erlischt. Pauschale Aussagen sind da immer gefährlich. Deswegen Garantiebedingungen lesen und Du bist schlauer!

Ich lese in den Bedingungen folgendes:

Komplett ausgeschlossen sind Fahrzeuge, deren Motorleistung oder Motordrehmoment durch Veränderungen am Triebwerk oder an der Triebwerkssteuerung gesteigert wurde (Tuning oder Chip- Tuning);

Damit würde ich sagen, klar, die erlischt KOMPLETT
 
Wer wert auf Garantie legt, sollte meiner Meinung kein Tuning machen. Mir war das von Anfang an egal. Und habe gleich im ersten Jahr APR Hard- und Software gemacht.
 
Hallo möchte ne Leistungssteigerung machen. Habe aber nochmal Garantieverlängerung abgeschlossen. Erlischt bei Leistungssteigerung nur die Garantie für Motor Turbo usw oder für das komplette Fahrzeug?
Die Werksgarantie ( Audiwerksanschluss ? ) erlischt nicht für das ganze Fahrzeug, sondern für alles was da mit in kausalem Zusammenhang steht, Motor, Antrieb etc was aber ja schon fast alles ist.

Vorsicht! In den Garantiebedingungen steht klar drin was nicht zulässig ist. Es könnte durchaus so sein das die gesamte Garantie, NICHT GEWÄHRLEISTUNG, erlischt. Pauschale Aussagen sind da immer gefährlich. Deswegen Garantiebedingungen lesen und Du bist schlauer!

Ich lese in den Bedingungen folgendes:

Komplett ausgeschlossen sind Fahrzeuge, deren Motorleistung oder Motordrehmoment durch Veränderungen am Triebwerk oder an der Triebwerkssteuerung gesteigert wurde (Tuning oder Chip- Tuning);

Damit würde ich sagen, klar, die erlischt KOMPLETT
Die Frage ist was es für eine Garantie ist, das ist mir so nicht klar, Funktionsgarantie, Werksgarantie oder normale Anschlussgarantie.
Und wie schon gesagt, ohne Motor und Antrieb ist fast jede Garantie überflüssig.
 
Deswegen ja selbst in den Bedingungen nachlesen, die hat man ja dazu bekommen.
 
Bei der ursprünglichen Werksgarantie Verlängerung die bei Bestellung / Werk mal abgeschlossen wurde, da bekommst du nachträglich ja keine neue Bedingungen.
 
Kommt auch ein wenig auf den Händler an bei dem du die Arbeiten durchführen lässt im Falle eines Schadens. Ich bin seit fast 30 Jahren Kunde bei einem VAG Händler und als meine Krümmerdichtung letzt undicht wurde und sich herausstellte das sich der Abgaskrümmer verzogen hat so das schon Stehbolzen verbogen wurden hätte ihn die HJS Downpipe nicht gestört, aber es wurde die Softwareänderung bemerkt und somit war nix mit Turbotausch auf Garantie. Aber im Allgemeinen kann man sagen das bei Softwareänderung alles was zum Motor gehört dann nicht mehr in die Garantie fällt.
 
Bei der ursprünglichen Werksgarantie Verlängerung die bei Bestellung / Werk mal abgeschlossen wurde, da bekommst du nachträglich ja keine neue Bedingungen.
Kann man aber trotzdem Online einsehen. Ich hab mal bei meiner nachgesehen und da steht recht eindeutig folgendes drin:

„Versichert ist das im Versicherungsantrag näher bezeichnete Kraftfahrzeug, welches in der Bundesrepublik Deutschland zugelassen ist und für welches zum Zeitpunkt der Antragstellung noch eine Garantie besteht.

2. Nicht versichert sind

a) Fahrzeuge, an denen nicht alle bis zur Antragstellung vom Hersteller vorgesehenen Wartungs-, Inspektions- und Pflegearbeiten nach dessen Vorgaben durchgeführt worden sind;
b) Fahrzeuge, deren Motorleistung oder Motordrehmoment durch Veränderungen am Triebwerk oder an der Triebwerkssteuerung gesteigert wurde (Tuning oder Chip- Tuning);
c) Fahrzeuge, an denen Fahrwerksänderungen vorgenommen wurden, die nicht vom Fahrzeughersteller vorgesehen sind“

Bin jetzt kein Anwalt, aber da Garantie ja nichts gesetzliches ist und deswegen der Vertrag und die Bedingungen zählen, verstehe ich es so das diese Garantie für genannte Tuningmaßnahmen vollständig entfällt, da die genannte Versicherung diese Fahrzeuge (keine Teile davon) komplett ausnimmt.

Mir persönlich wäre das alles zu heiß. Ich habe noch Garantie und die gefährde ich mir nicht, allein schon beim aktuellen Thema Winkelgetriebe und der Wahrscheinlichkeit das dies früher oder später kommt. Wenn mir dann die Kosten egal sind und ich selbst schrauben kann oder jemanden habe der das günstig macht sieht das wieder anders aus.
 
Da hast du Recht.

Gelebt wird es von den meisten Audizentren und Audi-Headquarter dennoch anders.
Garantiert ist das nicht, und Pech haben kann man immer.

Gilt auch übrigens schon für ein anderes Fahrwerk...
 
Da hast du Recht.

Gelebt wird es von den meisten Audizentren und Audi-Headquarter dennoch anders.
Garantiert ist das nicht, und Pech haben kann man immer.

Gilt auch übrigens schon für ein anderes Fahrwerk...
Wer die Vorgaben und Verträge kennt kann das Verhalten auch nachvollziehen.
 
Da hast du Recht.

Gelebt wird es von den meisten Audizentren und Audi-Headquarter dennoch anders.
Garantiert ist das nicht, und Pech haben kann man immer.

Gilt auch übrigens schon für ein anderes Fahrwerk...
Das ist genau das Grundproblem, wenn man ein KW drin hat und dann noch eine Stage, dann braucht man auch keine Werksgarantie in der Verlängerung, weder nachträglich noch vorher abgeschlossen.
Das ist ja auch die Stärke von APR und ABT ja ebenfalls.
 
APR bis 5 Jahre geht nur mit Audi Garantieverlängerung.

Zumindest als ich vor knapp 4 Jahren abgeschlossen habe.
 
Bei der ursprünglichen Werksgarantie Verlängerung die bei Bestellung / Werk mal abgeschlossen wurde, da bekommst du nachträglich ja keine neue Bedingungen.
Kann man aber trotzdem Online einsehen. Ich hab mal bei meiner nachgesehen und da steht recht eindeutig folgendes drin:

„Versichert ist das im Versicherungsantrag näher bezeichnete Kraftfahrzeug, welches in der Bundesrepublik Deutschland zugelassen ist und für welches zum Zeitpunkt der Antragstellung noch eine Garantie besteht.

2. Nicht versichert sind

a) Fahrzeuge, an denen nicht alle bis zur Antragstellung vom Hersteller vorgesehenen Wartungs-, Inspektions- und Pflegearbeiten nach dessen Vorgaben durchgeführt worden sind;
b) Fahrzeuge, deren Motorleistung oder Motordrehmoment durch Veränderungen am Triebwerk oder an der Triebwerkssteuerung gesteigert wurde (Tuning oder Chip- Tuning);
c) Fahrzeuge, an denen Fahrwerksänderungen vorgenommen wurden, die nicht vom Fahrzeughersteller vorgesehen sind“

Bin jetzt kein Anwalt, aber da Garantie ja nichts gesetzliches ist und deswegen der Vertrag und die Bedingungen zählen, verstehe ich es so das diese Garantie für genannte Tuningmaßnahmen vollständig entfällt, da die genannte Versicherung diese Fahrzeuge (keine Teile davon) komplett ausnimmt.

Mir persönlich wäre das alles zu heiß. Ich habe noch Garantie und die gefährde ich mir nicht, allein schon beim aktuellen Thema Winkelgetriebe und der Wahrscheinlichkeit das dies früher oder später kommt. Wenn mir dann die Kosten egal sind und ich selbst schrauben kann oder jemanden habe der das günstig macht sieht das wieder anders aus.
Ja soweit die Theorie und Interpretation, wenn dein Fensterheber oder Radio kaputt geht, dann besteht kein kausaler Zusammenhang zwischen Schaden und Tuning. An der Stelle den Versicherungsschutz komplett zu versagen, klar kann man mit den Bedingungen theoretisch machen, in der Praxis wäre dieses Vorgehen aber eine unangemessene Benachteiligung des Versicherungsnehmers. Dazu gibt es ja auch diverse OLG Urteile. Aber klar ein Autohaus dem du egal bist oder Neuling, dem sagt man Pech gehabt und du hast den Ärger.
Wie gesagt ohne Antrieb ist das Thema sowieso zu teuer meiner Meinung nach.
 
APR bis 5 Jahre geht nur mit Audi Garantieverlängerung
Ja weil die subsidär einspringen wenn Audi nicht zahlt. Wie da die Abwicklung ist wäre spannend. Habe ich noch nichts von mitbekommen.
 
Apr Deutschland ist ja ein Audi Händler im Süden.... (Stoll)
Der probiert vielleicht bei Audi, und wenn die Garantie abgelehnt wird, wird es halt ein APR Fall
 
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