§ 10 Ausgestaltung und Anbringung der Kennzeichen
Auszug:
(7) Das vordere Kennzeichen darf bis zu einem Vertikalwinkel von 30 Grad gegen die Fahrtrichtung geneigt sein; der untere Rand darf nicht weniger als 200 mm über der Fahrbahn liegen und die sonst vorhandene Bodenfreiheit des Fahrzeugs nicht verringern. Vorderes und hinteres Kennzeichen müssen in einem Winkelbereich von je 30 Grad beiderseits der
Fahrzeuglängsachse stets auf ausreichende Entfernung lesbar sein.
http://www.stvzo.de/stvzo/fzv/FZV_a1.htm#10
http://www.stvzo.de/stvzo/fzv/FZV_a1.htm#10
Straßenverkehrsgesetz
III. Straf- und Bußgeldvorschriften
§ 22 Kennzeichenmissbrauch
(1) Wer in rechtswidriger Absicht
1.
ein Kraftfahrzeug oder einen Kraftfahrzeuganhänger, für die ein amtliches Kennzeichen nicht ausgegeben oder zugelassen worden ist, mit einem Zeichen versieht, das geeignet ist, den Anschein amtlicher Kennzeichnung hervorzurufen,
2.
ein Kraftfahrzeug oder einen Kraftfahrzeuganhänger mit einer anderen als der amtlich für das Fahrzeug ausgegebenen oder zugelassenen Kennzeichnung versieht,
3.
das an einem Kraftfahrzeug oder einem Kraftfahrzeuganhänger angebrachte amtliche Kennzeichen verändert, beseitigt, verdeckt oder sonst in seiner Erkennbarkeit beeinträchtigt,
wird,
wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
Ergänzung:
Habe heute bei der Polizei wegen der Befestigung des Nummernschilds mittig nachgefragt.
Aussage: So lange das Nummernschild richtig befestigt ist, bzw. erkennbar ist ist nicht dagegen zu sagen! Von der Position mittig usw. steht in der StVZO nichts drin!
In der StVZO ist nur ein Bußgeld in Höhe von 10.- zu Zahlen, wenn das Nummernschild nicht richtig befestigt ist. Was nicht erlaubt ist, das Nummernschild auf dem Armaturenbrett zu legen und im Straßenverkehr so zu fahren. Der Polizist meinte noch, bei Alfa Romeo sind die Nummernschilder auch nicht mittig, zwar Serie aber links.
(So lange der Abstand vom Boden min. 20cm beträgt)
Ein Tipp war noch von der Polizei zur Zulassungsstelle und Fragen ob diese Änderung eintragen werden muss!