Thorsten schreibt folgendes in seinem Thread: Ich habe nun eine Stellungnahme von Hella erhalten worin steht das es sich bei den von mir lackierten Teilen um sogenannte „Optikblenden“ handelt und NICHT zur lichttechnischen Einrichtung gehören.
Daher würde ich als ehemaliger Bulle unter anderem beim Verkehrsdienst Minden sagen es wäre ok. Aber nicht jeder wird/würde es so machen. Im Zweifel wird immer eine Owi-Anzeige gefertigt und anschließend der Ordnungsbehörde überlassen wie weiterverfahren wird.
Es kommt auch darauf an wie es im Schreiben von Hella niedergeschrieben steht. Die Wortwahl kann ja auch viel ausdrücken.
In dem Schreiben von Hella geht es lediglich um die Scheinwerfer. Bezüglich der Rückleuchten habe ich da noch nicht angefragt. Ich denke auch nicht das ich da "einfach so" eine positive Stellungnahme bekommen würde.
@Andy
Du kannst ja mal versuchen deine Beziehungen zu Hella spielen zu lassen. Eventuell gibt es da ja auch den ein oder anderen Tipp wie wir das ganze legalisieren können.
Zur Lichtausbeute:
Es ist nur im direkten Vergleich ein leichter Unterschied festzustellen. Auch der "Katzenaugeneffekt" ist noch vorhanden.
Gruß
T
horsten